Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.
Voraussetzungen
12,00 Euro
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Geschäftsfall aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang der Zulassungsbehörde vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird.
aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als drei Monate
Zulassungsbescheinigung Teil I (Wenn Ihnen noch ein Fahrzeugschein vorliegt, muss der Fahrzeugbrief auch mit vorgelegt werden)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich
bei Firmen zusätzlich
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Die Änderung muss unverzüglich erfolgen.