KFZ - Adressenänderung

Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.


Voraussetzungen


  • Fahrzeug ist bereits auf Sie zugelassen und
  • die Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung ist bereits erfolgt



Gebühren

12,00 Euro


Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Geschäftsfall aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang der Zulassungsbehörde vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird.



Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als drei Monate

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Wenn Ihnen noch ein Fahrzeugschein vorliegt, muss der Fahrzeugbrief auch mit vorgelegt werden)


bei Erledigung durch Dritte zusätzlich


  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die die Änderung vorgenommen werden soll


bei Firmen zusätzlich


  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, Prokuristin oder Prokurist) sowie deren Vollmacht

Rechtsgrundlage

§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Fristen

Die Änderung muss unverzüglich erfolgen.