Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich für
Verfahrensablauf
Der Anhänger ist zunächst bei einer amtlich anerkannten sachverständigen Person beziehungsweise einer entsprechenden Stelle wie zum Beispiel TÜV, Dekra oder GTÜ vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung.
Die Vorsprache kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Bevor Sie bei der sachverständigen Person vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers. Eventuell ist eine Genehmigung für 100 km/h bereits vorhanden.
11,70 Euro
5,00 Euro für die 100 km/h Plakette
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Geschäftsfall aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang der Zulassungsbehörde vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr, die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird.
Zulassungsbescheinigung Teil II
Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers
Gutachten einer amtlich anerkannten sachverständigen Person (zum Beispiel TÜV, Dekra, GTÜ) über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder
Bestätigung des Herstellers
gegebenenfalls Vorlage der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
9. Ausnahmeverordnung zur StVO (StVOAusnV9)
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Kraftfahrzeug-Zulassung.