KFZ - Außerbetriebsetzung im Onlineverfahren

Gebühren

6,30 bis 7,10 Euro


Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Geschäftsfall aus mehreren Einzelgebühren zusammen.



Unterlagen

  • das Fahrzeug muss über Kennzeichen verfügen, auf denen Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes angebracht sind
    • Diese Plaketten werden seit dem 01. Januar 2015 im Rahmen der Zulassung ausgegeben
  • das Fahrzeug muss über eine "neue" Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen
    • Auf der neuen Zulassungsbescheinigung befindet sich ein freizulegender Sicherheitscode. Ältere Zulassungsbescheinigungen weisen diesen Code nicht auf. Die dazugehörenden Fahrzeuge können deshalb nicht online stillgelegt werden.
  • Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter benötigen für das Onlineverfahren den elektronischen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) zur Identifizierung
  • ein Kartenlesegerät