Friedhofs- und Bestattungshygiene

Genehmigung zur Ausgrabung oder Umbettung von Leichen und Urnen (Aschenreste)


Leichen und Urnen (Aschenreste) dürfen - innerhalb der gesetzlichen Mindestruhefrist (Dauer: 20 Jahre) - nur mit Genehmigung der unteren Gesundheitsbehörde ausgegraben oder umgebettet werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt.


Die Genehmigung darf demnach nur erteilt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.


Entsprechend der Gesetzesbegründung trägt die Vorschrift dem Schutz der Totenruhe Rechnung und verpflichtet die zuständige Behörde, vor einer Umbettung eingehend zu prüfen, ob die damit zwangsläufig verbundene Störung der Totenruhe gerechtfertigt ist.


Ziel der Regelung ist es, einen Eingriff in die Totenruhe auf wenige Ausnahmefälle zu beschränken.




Gebühren

Eine Genehmigung kostet 70,00 Euro, gemäß Nr. 56.15 Allgemeine Gebührenordnung - AllGO.



Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:


  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung (sofern vorhanden)
  • Nachweise über die Antragsberechtigung (zum Beispiel Heiratsurkunde, Geburtsurkunden)
  • genaue Bezeichnung des Friedhofs; sowohl des abgebenden als auch des aufnehmenden Friedhofes


Antragsvordruck und Datenschutzhinweise können unter "Formulare" abgerufen werden.