Die Entsorgung von Grüngut aus Privathaushalten erfolgt ausschließlich durch den öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis Gifhorn) und dafür im Auftrage die Zentrale Entsorgungsanlage Wesendorf (ZEW) oder das Abfallwirtschaftszentrum in Ausbüttel (AWZ). Die Anlieferung dort ist zu den Öffnungszeiten möglich. Eine Abholung zu Hause erfolgt turnusgemäß durch Fa. Remondis für die Biotonne oder saisonbedingte Grünrückständesammlung.
Es ist auch möglich, eine Eigenkompostierung anzulegen.
Falsch ist: Gartenabfälle zu verbrennen oder in der freien Natur (Wald, Wiese, Feld) zu entsorgen. Dies ist eine ordnungswidrige Handlung, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Auch wenn es sich um verrottendes Material handelt, kann die Umwelt massiv geschädigt werden.
Verstöße werden von der unteren Abfallbehörde des Landkreises Gifhorn verfolgt. Die Bußgeldhöhe bemisst sich nach der Art und Menge.
Sollte ein Bußgeldverfahren wegen rechtswidriger Müllentsorgung eingeleitet werden, ist dies für den Verursacher zusätzlich mit Verwaltungskosten verbunden.
Um einen Verstoß ahnden zu können, sind folgende Angaben notwendig:
§ 28 KrWG