Der Landkreis Gifhorn ist als Träger öffentlicher Belange in einer Vielzahl von überörtlichen Verfahren, die Auswirkungen auf den Landkreis, Landkreisteile oder einzelne kreisangehörige Gebietskörperschaften haben beteiligt. Zwar obliegen die Aufgaben der Unteren Landesplanungsbehörde dem Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB), dennoch ist eine umfassende Mitwirkung bei raumordnerischen Belangen, Fachplanungen, Planfeststellungsverfahren, im Straßenbau und der Straßenplanung sowie im Bodenabbau und in wasserrechtlichen Angelegenheiten erforderlich. In dieser Form werden die Interessen des Landkreises und seiner kreisangehörigen Gemeinden und Städte wahrgenommen sowie erhebliche Beiträge zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landkreises geleistet.