Deutschland ist ein Sozialstaat. Jeder Mensch darf selbstbestimmt am Leben teilhaben. Der Staat unterstützt deshalb Menschen, die eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung haben und Hilfe brauchen. Er hilft auch Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
Mit Ihnen gemeinsam ermitteln wir Ihren Bedarf und welche Leistung Sie benötigen. Dies können zum Beispiel sein:
Für die Leistungen der Eingliederungshilfe ist ein Antrag notwendig. Sie können sich formlos bei uns melden und bekommen dann die Antragsunterlagen zugesendet. Schicken Sie den ausgefüllten Antrag an:
Landkreis Gifhorn, Fachbereich 5 – Soziales, Abteilung 5.3, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn
Sie können den Antrag auch digital über unser Serviceportal stellen.
Nach Antragseingang prüfen wir Ihren Antrag. Es erfolgt eine persönliche Bedarfsermittlung mit einer Zielplanung.
Welche Unterlagen brauche ich?
Folgende Gesetze regeln die Eingliederungshilfe:
Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX)
Sie können jederzeit kostenlos einen Antrag stellen. Es gibt hierfür keine Fristen.