Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) unterliegen alle Hautflügler wie z. B. Wespen, Hornissen, Hummeln und Bienen einem allgemeinen Schutz. Sie dürfen nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden.
Hornissen, Hummeln und Wildbienen gehören nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 44) zu den besonders geschützten Arten und unterliegen dadurch noch einem weit höheren Schutz.
Für die Beratung bzw. eine Umsetzung von Wespen und Hornissen stehen unteranderem ehrenamtliche Helfer zur Verfügung.
Vor einer Umsetzung oder einer eventuellen Abtötung dieser Arten ist eine Ausnahmegenehmigung von der unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Gifhorn erforderlich.
Umsetzungen und Abtötungen werden nicht vom Landkreis Gifhorn durchgeführt.
Die Beratung ist kostenlos, für eine eventuell erforderliche Umsetzung wird seitens der ehrenamtlichen Helfer ein Unkostenbeitrag erhoben. Sollten gegebenenfalls Fachfirmen in Anspruch genommen werden müssen, sind diese Kosten vom Betroffen zu tragen.
Bei Hummeln und Wildbienen ist eine Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde erforderlich.
Bei Honigbienen sind Imker vor Ort zuständig.