Spezieller Hinweis.

Beim Landkreis Gifhorn ist die Abteilung 5.2 im Fachbereich 5 zuständig.

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

 

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen,

können Sie die Grundsicherung beantragen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.

Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft.

Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte

Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig,

Änderungen, wie beispielsweise eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung.

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)