Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Schlachtung: Durchführung - amtliche Schlachttieruntersuchung werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:
Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden mit öffentlichen Schlachthöfen.
Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Stelle bekannt zu geben.
Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Stelle einzubinden.
Gewerbliche Schlachtungen dürfen nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Die Dienstleistung Schlachtung: Durchführung - amtliche Schlachttieruntersuchung ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.