Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen.
Verfahrensablauf
Ein persönliches Erscheinen ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind.
Die zuständige Stelle fragt den Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ab. Danach wird der Antragsteller oder die Antragstellerin schriftlich aufgefordert, den Führerschein zur Fahrgastbeförderung zur Eintragung der Verlängerung vorzulegen.
38,00 Euro
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Sachlage aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr, die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird.
§48 Abs. 4 und Abs. 5 Nr. 2 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
§11 Abs. 9 in Verbindung mit Anlage 5 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
§12 Abs. 6 in Verbindung mit Anlage 6 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)