Die Brandschutzprüfer können zu konkreten Fragestellungen im Brandschutz je nach Aufwand kostenpflichtig beratend tätig werden. Die Beratungstätigkeit kann der Bauaufsichtsbehörden im Rahmen eines Bauverfahrens, anderen Fachbehörden, den Städten und (Samt-)Gemeinden und Bürgern zur Verfügung gestellt werden.
Es werden nur Beratungen zu konkreten Fragestellungen durchgeführt. Die Beratung erfolgt entsprechend der Fragestellung und Situation im Dienstraum des jeweiligen Brandschutzprüfers oder auf Antrag vor Ort.
Brandschutzplanungen werden nicht durchgeführt.