Brandschutztechnische Beratung


Die Brandschutzprüfer können zu konkreten Fragestellungen im Brandschutz je nach Aufwand kostenpflichtig beratend tätig werden. Die Beratungstätigkeit kann der Bauaufsichtsbehörden im Rahmen eines Bauverfahrens, anderen Fachbehörden, den Städten und (Samt-)Gemeinden und Bürgern zur Verfügung gestellt werden.


Es werden nur Beratungen zu konkreten Fragestellungen durchgeführt. Die Beratung erfolgt entsprechend der Fragestellung und Situation im Dienstraum des jeweiligen Brandschutzprüfers oder auf Antrag vor Ort.


Brandschutzplanungen werden nicht durchgeführt.



Rechtsgrundlage


  • Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG)
  • Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Durchführung der Brandverhütungsschau und sonstiger Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes im Landkreis Gifhorn vom 01.11.2016