Abfallbilanz

Nach § 4 NAbfG erstellen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für jedes Jahr bis zum 01. April des folgenden Jahres eine Bilanz über Art, Herkunft und Menge der Abfälle, die sie entsorgt haben sowie über deren Verwertung oder Beseitigung.


Abfallbilanz 2019


  • tabellarische Übersicht 
  •  Enwicklung der Abfallmengen (Säulendiagramm)
  • Prozentuale Verteilung der Abfallmengen (Kreisdiagramm)