Psychosoziale Beratung im SGB II - kommunale Eingliederung


Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Beratungsangebotes ist der Bezug von Leistungen nach dem  Sozialgesetzbuch II  (Hartz IV) und eine Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement des Jobcenters.  Die Beratung erfolgt im  Rahmen  von


§ 16a Ziffer 3 SGB II.



Es wird Unterstützung bei der Bewältigung von persönlichen, familiären sowie gesundheitlichen Problemen angeboten. Beratung erfolgt auch bei Schwierigkeiten im finanziellen Bereich und im Zusammenhang mit der Wohnsituation, z.B. bei Energie- und Mietrückständen oder drohendem Wohnungsverlust. Auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Arbeitslosengeld II und andere Sozialleistungen wird der Sozialdienst begleitend tätig.


In einem ersten Gespräch erfolgt zunächst die Klärung der Situation. Ziel ist es, zusammen mit dem Ratsuchenden passgenaue, individuelle  Problemlösungen zu finden. Hierbei werden die persönlichen und familiären Ressourcen einbezogen. Aufgrund der vielfältigen Problemlagen kann sich die Weitervermittlung an Fachberatungsstellen als hilfreich erweisen. Bei Bedarf ist die Anregung einer rechtlichen Betreuung möglich.


Die Beratung erfolgt während der allgemeinen Öffnungszeiten des Landkreises Gifhorn im Kreishaus II, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn. Individuelle Termine können vereinbart werden. Auf Wunsch wird die Beratung im Rahmen von Hausbesuchen durchgeführt. Bei Bedarf ist eine längerfristige persönliche Unterstützung möglich. Die Beratung erfolgt kostenlos und vertraulich.



Flyer Psychosoziale Beratung