Die Abholung von Sperrmüll (zum Beispiel Teppichboden, Matratzen, Mobiliar) erfolgt dreimal im Jahr zu festen Terminen (s. Broschüre: "Abfallbewirtschaftung" oder Abfallkalender). Die Abfälle sind vor den Grundstücken bis 06.00 Uhr des jeweiligen Abfuhrtages bereitzustellen. Die Bereitstellung des Sperrmülls darf frühestens einen Tag vor dem angegebenen Abfuhrtermin erfolgen.
Der Sperrmüll umfasst Abfälle aus privaten Haushalten, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen, soweit sie nicht aus Metall bestehen oder den Elektroaltgeräten zuzuordnen sind. Die Einzelstücke dürfen höchstens ein Gewicht von 75 kg und eine Größe von 2,20 m x 1,5 m x 0,75 m haben.
Da eine getrennte Abholung von Holz- und Restsperrmüll mit zwei Sammelfahrzeugen erfolgt, ist die Holzfraktion im Sperrmüll, wie z. B. alte Möbel aus Vollholz oder Spanplatte, Holzschränke, Holztische, Holzstühle, Arbeitsplatten, also sämtliches Mobiliar, das im Wesentlichen aus Holz (ab ca. 70 %) besteht, getrennt vom Restsperrmüll am Abfuhrtag bereitzustellen. Am Abfuhrtag erfolgt zunächst die Verladung des Holzsperrmülls, bevor das zweite Fahrzeug den Restsperrmüll (z. B. Sofas, Sessel, Matratzen, gerollter Teppichboden) einsammelt.
Von der Sperrmüllentsorgung ausgeschlossen sind:
Auf gesonderte Anforderung bei der Fa. REMONDIS Tel. 05371 9887-0 ist zusätzlich ein Express – Service für die Sperrmüllabfuhr möglich. Die Expressabfuhr wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anforderung ausgeführt und ist mit einer Kostenpauschale von 55,00 Euro bis drei Kubikmeter versehen. Jeder weitere Kubikmeter wird mit einem Zusatzaufschlag von 5,00 Euro berechnet. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Auftraggeber und der Fa. REMONDIS. Bereitgestellt werden darf ausschließlich satzungsgemäßer Sperrmüll, wie er auch zu den festen Terminen bereitgestellt werden darf.
Die Abholung von Metall-Sperrmüll und Elektroaltgeräten mit einer Kantenlänge größer 50 cm (zum Beispiel Haushaltsgroß- und Haushaltskältegeräten) erfolgt auf gesonderte Anforderung
Der Metallsperrmüll umfasst Gegenstände wie zum Beispiel Fahrräder, Schubkarren, Rasenmäher ohne Betriebsmittel, Roller, Go-Karts, Kinderwagengestelle, Grillgestelle, Metallgestelle von Stühlen und Tischen, Stahlregale, Schaukelgestelle, Leitern, Wäschespinnen.
Zu den Elektroaltgeräten mit einer Kantenlänge größer 50 cm zählen beispielsweise Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäscheschleudern, Wäschetrockner, Herde, Geschirrspüler, Mikrowellen, Dunstabzüge, Heimbügler, TV-Geräte.
Von der Metall-Sperrmüll ausgeschlossen sind: