Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Frühförderung behinderter Kinder werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Das Angebot der interdisziplinären Beratungs- und Früherkennungsteams sowie der heilpädagogischen Frühförderstellen richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder in der Altersgruppe von der Geburt bis zum Schuleintritt.
Durch eine möglichst frühzeitige Diagnose mit anschließender Förderung sollen die Folgen einer Behinderung beseitigt bzw. abgemildert und die Kinder in ihrer natürlichen Entwicklung unterstützt werden.
Nähere Auskünfte erteilt das jeweilige Beratungs- und Früherkennungsteam, die interdisziplinäre Frühförderstelle, die heilpädagogische Frühförderstelle oder die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Region Hannover als örtliche Träger der Sozialhilfe.
Hier können Sie anhand Ihrer Postleitzahl das für Sie zuständige Gesundheitsamt der Landkreise und kreisfreien Städte ermitteln...
Die Leistung ist für die Kinder kostenfrei.
Das Land Niedersachsen gewährt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen für die Schaffung und Unterstützung von interdisziplinären Frühförderstellen.
Zuständig für die Gewährung dieser Zuwendung ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg.
Weitere Informationen, insbesondere bezüglich der Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Die Dienstleistung Frühförderung behinderter Kinder ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.