Für die Jagdscheinverlängerung lassen Sie uns bitte Ihr Jagdscheinheft und die Versicherungsbestätigung zukommen. Sollte keine Verlängerung mehr möglich sein, bitten wir um Beifügung eines aktuellen Lichtbildes. Die für die Bearbeitung Ihres Antrages ergangene Rechnung, geht Ihnen dann ebenfalls per Post zu.
Wer die Jagd ausüben will, muss erfolgreich eine Jägerprüfung ablegen und einen Jagdschein lösen.
Die Jägerprüfung wird durch die zuständige Stelle abgenommen. Die umfangreiche Prüfung setzt sich zusammen aus der Schieß-, der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung. Vorbereitungskurse für die Jägerprüfung werden von den Kreisgruppen der Landesjägerschaft und von privaten Jagdschulen angeboten. Die Teilnahme an einem Kurs als Vorbereitung auf die Prüfung wird dringend empfohlen.
Um dem Bedürfnis des interessierten Personenkreises gerecht zu werden, werden sowohl Intensivkurse von kurzer Dauer als auch über mehrere Monate dauernde Kurse zur Auswahl angeboten.
Voraussetzungen für die Erteilung eines Jagdscheins:
Der Jagdschein alleine berechtigt noch nicht zur Jagdausübung. Daneben ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man z. B. durch die Pacht eines Jagdreviers, durch die Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines oder durch die Jagdeinladung eines Revierinhabers.
Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde des Landkreises Gifhorn im Einzelfall Auskunft gibt.
Hinweis: Ab Januar kann bereits der Jagdschein für das kommende Jagdjahr beantragt werden.
Alle Gebühren inklusive der an das Land Niedersachsen abzuführende Jagdabgabe.
Erforderliche Unterlagen für die Ausstellung (oder Verlängerung) eines Jagdscheines:
Die zuständige Stelle beantragt zusätzlich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister. Bestimmte Eintragungen nach einem streng angelegten Maßstab verbieten die Ausstellung des Jagdscheines bzw. bewirken dessen sofortige Entziehung.