Spezieller Hinweis.

Benötigen Sie nur eine Hauswirtschaftshilfe? Dann wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter der Abteilung Hilfe zum Lebensunterhalt.

Wenn Sie zu der beantragten Haushaltshilfe weitere Pflege benötigen, wenden Sie sich bitte an einen der rechts stehenden, zuständigen Sachbearbeiter. Die Zuständigkeit der einzelnen Sachbearbeiter richtet sich nach dem Nachnamen der Person für die diese Leistung beantragt wird. Gerne werden Sie am Telefon weitervermittelt.

Hauswirtschaftshilfe mit zusätzlichem Bedarf an Pflege

 

Leistungsbeschreibung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.

 

Hauswirtschaftshilfe mit zusätzlichem Bedarf an Pflege