Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Landschaftsrahmenplan werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Der Landschaftsrahmenplan ist der zentrale Naturschutzplan in Niedersachsen.
Darin werden die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt. Landschaftsrahmenpläne sind für alle Teile des Landes Niedersachsen aufzustellen.
Die konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind, soweit sie raumbedeutsam sind, in der Abwägung nach § 7 Raumordnungsgesetzes (ROG) zu berücksichtigen.
Der Landschaftsrahmenplan kann bei der zuständigen Stelle eingesehen werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und kreisfreien Stadt.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Die Dienstleistung Landschaftsrahmenplan ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.