Haltung gefährlicher Hunde Erlaubnis

Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt.


Verfahrensablauf


Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachzuweisen.


Es können auch Maulkorb- und Leinenpflichten oder andere Auflagen unabhängig von der Feststellung der Gefährlichkeit oder einer Erlaubnis verhängt werden.


An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der Region Hannover.


Voraussetzungen



Informationen zum Wesenstest


Welche Unterlagen werden benötigt?



Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.



Welche Fristen muss ich beachten?


Antragsfrist: unverzüglich/bis zu 14 Tagen nach Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes


Frist zur Vorlage der notwendigen Unterlagen: 3 Monate (die Frist kann auf Antrag um weitere 3 Monate verlängert werden)


Rechtsgrundlage


Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)


Was sollte ich noch wissen?


In einigen Gemeinden, Samtgemeinden und Städten wird für gefährliche Hunde eine höhere Hundesteuer erhoben. Grundlage dafür ist die jeweilige Hundesteuersatzung.


Einige Gemeinden, Samtgemeinden und Städte haben gesonderte kommunale Vorschriften zum Führen von Hunden in der Öffentlichkeit, auf Spielplätzen etc.