Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Tierausfuhr (gewerblich): amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Bei der Ausfuhr von Tieren in Nicht-EU-Länder müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Ausfuhr von einem Amtstierarzt bestätigt wird.
Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht ausgeführt werden.
Gleiches gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Die Zuständigkeit liegt beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Die jeweilig erforderlichen Gesundheitszertifikate sind von dem Bestimmungsland abhängig und sind ggf. bei der Botschaft des selben zu erfragen. Für gängige Ausfuhren liegen die Zertifikate den zuständigen Stellen vor.
Gebühren werden nach der GOVET in Abhängigkeit vom Aufwand berechnet.
Evt. einzuhaltende Fristen sind von den zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen abhängig und können in Abhängigkeit von der Tierart und dem Zielland sehr unterschiedlich sein.
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, aktualisiert am 06.06.2011
Die Dienstleistung Tierausfuhr (gewerblich): amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.