Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Tierveranstaltung-Genehmigung werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Alle Tierausstellungen und Tierveranstaltungen müssen mindestens vier Wochen vor Beginn gemeldet werden.
Regionale Veranstaltungen können vom Veterinäramt, überregionale Veranstaltungen vom LAVES nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden, beschränkt oder - wenn es die Seuchelage erfordert - verboten werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung.
Erforderliche Angaben:
mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden
Die Dienstleistung Tierveranstaltung-Genehmigung ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.