Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Waffenschein werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Wer eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb der Wohnung oder eines befriedeten Besitztums, führen will, benötigt einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein). Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Führen von Waffen jeder Art grundsätzlich verboten.
Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:
* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.
Die Nachweise über das Bedürfnis sowie einer entsprechenden Versicherung sind von Ihnen selbst zu erbringen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch eine Waffensachkundeprüfung erbracht. Einen Teilnahmeantrag für diese Prüfung kann bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und selbstständigen Gemeinde.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe (Waffenschein) setzt immer auch die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen (Waffenbesitzkarte) voraus. Dies gilt nicht für die Erteilung des so genannten "kleinen Waffenscheines".
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 23.09.2011
Die Dienstleistung Waffenschein ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.