Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge: Erteilung werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen will, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Es besteht die Pflicht zur Gewerbeanmeldung.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Mehr Informationen unter: Verwaltungsleistung als einheitliche Stelle
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Die Dienstleistung Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge: Erteilung ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.