Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Wenn Kinder und Jugendliche gefährdet sind, sind wir gesetzlich verpflichtet, sie zu schützen.
Gefährdung hat viele Gesichter, zum Beispiel:
Vernachlässigung
Missbrauch
Misshandlung
Auch Sie als Privatperson können die Gefährdung eines Kindes/Jugendlichen wahrnehmen und haben dann die Möglichkeit sich an uns zu wenden. Auf Wunsch können Sie hierbei anonym bleiben.In Gefährdungssituationen stellen wir den Schutz der Kinder und Jugendlichen sicher.Kinder und Jugendliche, die außerhalb der Sprechzeiten des Jugendamtes in großer Not sind, können sich an die Polizei oder die Rettungsleitstelle wenden.
Fachberatung im Kinderschutz
Alle Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, können sich mit Fragen zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung an die Fachstelle Kinderschutz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen des Landkreises Gifhorn wenden.
Es ist nicht immer einfach, Anzeichen zu beurteilen und ein mögliches Gefährdungsrisiko für Kinder und Jugendliche einzuschätzen. Hier können wir als im Kinderschutz ausgebildete Fachkräfte Hilfestellung geben – kostenfrei, anonymisiert und per Anruf niedrigschwellig erreichbar.
Informationsveranstaltungen zum Thema Kinderschutz und Kindeswohlgefährdung
Bei Interesse an diesem Angebot, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf!
keine
keine
§§ 8a, 8b SGB VIII
§4 KKG
keine