Neben anderen erneuerbaren Energien hat die Nutzung der Erdwärme an Bedeutung hinzugewonnen. Mittels verschiedener Techniken wird dem Boden oder dem Grundwasser Wärme entzogen, z. B. über die Entnahme von Grundwasser, zunehmend häufig aber über Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren. Die Nutzung der Erdwärme ist erlaubnispflichtig.
In Wasserschutzgebieten und Trinkwassereinzugsgebieten ist die Nutzung der Erdwärme nur unter Einschränkungen und weitergehenden Sicherheitsanforderungen zulässig. Es ist daher unbedingt zu empfehlen, die Voraussetzungen schon in der frühen Bauplanungsphase zu erkunden. Wir sind dabei gern behilflich.
Umfangsreiche Informationen enthält der Leitfaden „Erdwärmenutzung in Niedersachsen“.
Für die Erdwärmenutzung sind Erdaufschlüsse/Bohrungen erforderlich. Diese Bohrungen dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, die nach DVGW W 120 oder gleichwertig zertifiziert sind. Das Bohrunternehmen hat die Bohrung einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Diese Anzeige ist vom beauftragten Bohrunternehmen beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in die dortige Bohrdatenbank online einzugeben. Die erweiterte Anzeige ist gleichzeitig der Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, der beim Landkreis Gifhorn, untere Wasserbehörde, einzureichen ist.
Rechtsgrundlage:
§§ 8 und 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Welche Gebühren fallen an:
Die Erlaubnis ist kostenpflichtig, die Gebühr richtet sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung