Lagerung von Heizöl

Heizöl ist ein wassergefährdender Stoff. Selbst geringe Mengen reichen aus, um den Boden oder das Grundwasser nachhaltig zu schädigen.


Auch im privaten Bereich müssen Heizöllagertanks so geplant und errichtet werden, beschaffen und betrieben werden, dass


  • wassergefährdende Stoffe nicht austreten können
  • Undichtheiten aller Anlagenteile schnell und zuverlässig erkennbar sind
  • ausgetretene wassergefährdende Stoffe schnell und zuverlässig erkannt und zurückgehalten werden
  • ausgetretene wassergefährdende Stoffe ordnungsgemäß entsorgt werden.


Um dies sicherzustellen, sind Heizöltanks vor der Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung durch einen zugelassenen Sachverständigen prüfen zu lassen.


Oberirdische Lagertanks – dazu gehören auch die Tanks, die im Keller aufgestellt sind - sind dann ab einem Volumen von 10 m³ nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme wiederkehrend alle 5 Jahre prüfpflichtig.


Unterirdische Heizöltanks müssen ebenfalls wiederkehrend alle 5 Jahre geprüft werden, in Schutzgebieten und in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten verkürzt sich die Frist auf 2,5 Jahre.


In Überschwemmungsgebieten ist der Neubau von Heizölverbraucheranlagen verboten. Bereits vorhandene Anlagen müssen vom Betreiber bis zum 5. Januar 2033 hochwassersicher nachgerüstet werden.


Die Lagerung von Heizöl ist der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Gifhorn sechs Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme bzw. einer wesentlichen Änderung anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind alle unterirdischen Lageranlagen und oberirdische Lagertanks ab einem Volumen von 1.000 Liter.


Für den ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb der Heizöllageranlage hat der Betreiber zudem die Pflicht, die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren.


Das Merkblatt zu Betriebs- und Verhaltensvorschriften beim Betrieb von Heizölverbraucheranlagen (Anlage 3 zu § 44 AwSV) ist gut sichtbar an der Heizöllageranlage aufzuhängen.


Das Austreten von Heizöl in nicht unerheblicher Menge ist der Unteren Wasserbehörde, Tel. 05371 82-670 oder Tel. 05371 82-680, der Einsatzleitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst, rund um die Uhr erreichbar unter Tel. 112 oder 05371 19-222 oder die nächste Polizeidienststelle zu melden.


Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Heizöl finden Sie hier.


Rechtsgrundlage


Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)


Gebühren:


Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung.