Unfallmeldung mit wassergefährdenen Stoffen

Das Austreten wassergefährdender Stoffe wie z. B. Säuren, Mineralöle oder Gülle in nicht unbedeutender Menge (ab 10 l), die aus Leitungen, Anlagen oder Fahrzeugen austreten und in den Boden, die Kanalisation oder in ein Gewässer gelangen können, muss sofort der zuständigen Stelle gemeldet werden.


Zuständig ist der Landkreis Gifhorn, innerhalb der Dienstzeit zu erreichen unter 05371 82-0, 05371 82-670 oder 05371 82-680. Außerhalb der Dienstzeit wenden Sie sich bitte an die Einsatzleitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst, rund um die Uhr erreichbar unter  05371 58-920 oder an die nächste Polizeidienststelle.


Rechtsgrundlage


§ 130 Niedersächsisches Wassergesetz