Der Landkreis Gifhorn sorgt innerhalb seines Gebietes dafür, dass nach der Schlachtung von Haus- und Wildtieren gesundheitlich unbedenkliches Fleisch für den menschlichen Verzehr freigegeben wird. Die Mitarbeiter des Landkreises Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen - sind für die Organisation, die fachliche Aufsicht und die Kostenabrechnung zuständig.
Übersicht der Dienstleistungen, jeweils als Link:
Schlachttier- und Fleischuntersuchung
Anmeldung für Schlachttier- und Fleisch-Untersuchung
Fleischuntersuchung von Gehegewild
Überprüfung von Fleischereibetrieben
Sachkundenachweis für das Betäuben und Schlachten von Tieren