Nach der Milchverordnung darf Rohmilch, die zur Abgabe an andere bestimmt ist, nur
a) von Tieren gewonnen werden, die bestimmten Anforderungen genügen,
b) in einem Erzeugerbetrieb gewonnen und behandelt werden, der bestimmten Anforderungen genügt,
c) unter Einhaltung von bestimmten hygienischen Anforderungen im Erzeugerbetrieb gewonnen und behandelt werden.
Diese Rohmilch darf keine anomalen sensorischen Merkmale aufweisen. Außerdem darf Rohmilch nur in bestimmten zugelassenen Betrieben (z.B. Molkereien) behandelt werden.
Wer Milch direkt ab Hof abgeben möchte, muss dies zuvor beim Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen - angezeigt haben und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Die Milch muss im eigenen Betrieb unter Einhaltung der Anforderungen für den Tier-bestand (siehe Anforderungen zu a), den Erzeugerbetrieb (siehe Anforderungen zu b) und Personal (siehe Anforderungen zu c) gewonnen und behandelt worden sein.
- Die Milch muss nach den Vorschriften der Milchgüteverordnung kontrolliert worden sein und dabei die dort festgelegten Anforderungen erfüllen.
- An der Abgabestelle muss gut sicht- und lesbar der Hinweis: "Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen" angebracht sein.
- Die Abgabe von Rohmilch an Familienangehörige des Milcherzeugers, Altenteilers und Verpächter des Betriebes, an Beschäftigte im Erzeugerbetrieb und deren Familienangehörige ist auch zulässig, wenn die o.g. Anforderungen nicht erfüllt sind.
Außerdem ist an der Abgabestelle gut sicht- und lesbar der Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ anzubringen.
Der Landkreis Gifhorn führt regelmäßig unangemeldete Kontrollen bei Milcherzeugern und Be- und Verarbeitungsbetrieben durch, um die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen. Dabei werden auch z.B. Milchproben entnommen, die an staatliche Untersuchungsstellen zur Begutachtung weitergeleitet werden.
Weitere Informationen rund um das Thema „Milch“ finden Sie hier:
Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium
Bei Fragen über die Milchhygiene wenden Sie sich bitte an die Abteilung Veterinärwesen des Landkreises Gifhorn unter 05371 82-391, veterinaeramt(at)gifhorn.de