Kreiskasse

Die Kreiskasse ist zuständig für die Finanz- und Anlagenbuchhaltung des Landkreises und einiger Beteiligungen, die Bearbeitung und Abwicklung des gesamten bar- und bargeldlosen Zahlungsverkehrs sowie des Mahnwesens und der Vollstreckung.

Wenn Sie Ihre Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlen, erhalten Sie i. d. R. eine Mahnung. Ausgenommen hiervon sind Bußgelder und Zwangsgelder, welche nicht gemahnt werden.
Durch die Mahnung werden weitere Kosten verursacht. Diese richten sich nach der Höhe der Geldforderung und sind gesetzlich festgelegt (s.u.).


Bitte nutzen Sie zur Zahlung:


Allgemeine Bankverbindungen
Empfänger: Kreiskasse Gifhorn
IBAN: DE79 2695 1311 0011 0005 02   BIC: NOLADE21GFW
Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg


PayPal
bezahlen@gifhorn.de


Bankverbindung für die Abfallwirtschaft Gifhorn
(Abfallgebühren; Entsorgungsgebühren „Asche GmbH“ etc.)
Empfänger: Kreiskasse Gifhorn
IBAN: DE21 2695 1311 0011 0062 02   BIC: NOLADE21GFW
Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

Informationen und Ansprechpartner zu den Abfallgebühren und zur Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten finden Sie unter der Dienstleistung Abfallbehälter und -gebühren.


Bankverbindung für Ordnungwidrigkeiten / Bußgelder
Weiterführende Informationen zur Einreichung von elektronischen Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD und xRechnung finden sie unter eRechnung

Weitere Daten des Landkreises Gifhorn:
UmsatzsteuerID:  DE 115 235 840
Gläubiger-ID:  DE 76 ZZZ 000 000 0 4033

Zentrale Email-Postfächer:   
Kreiskasse(at)gifhorn.de
Vollstreckung(at)gifhorn.de


Die Höhe der Mahngebühren richtet sich nach der aktuellen Verwaltungsvollstreckungskostenverordnung.