Eine ganze Reihe von Krankheiten, die beim Rind auftreten, werden als Tierseuchen staatlich bekämpft. Hierzu gehören neben der Maul- und Klauenseuche z.B. auch die Brucellose, Leukose, die BHV1-Infektion und andere Krankheiten. Um diese Bekämpfungsmaßnahmen durchführen zu können, haben Rinderhalter einige Vorschriften zu erfüllen.
Neben der Pflicht zur Meldung der Bestände müssen Rinder mit Ohrmarken gekennzeichnet sowie Bestandsregister über den Zugang und Abgang der Tiere geführt werden. Darüber hinaus müssen die Rinder dem Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen - (siehe Formular Tierbestandsmeldung) und der Rinderdatenbank gemeldet werden.
Siehe auch
Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V. (VIT)
Rinderdatenbank (HIT)