Veranstaltungen mit Tieren werden aus tierschutzrechtlichen, aber auch aus tierseuchenrechtlichen Gründen genehmigt. Die Einhaltung der Auflagen wird seitens des Landkreises Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen - kontrolliert.