Wilder Müll Entsorgung

Bei "wildem Müll" handelt es sich um  Abfälle (z. B. Haus- und Sperrmüll, Grünabfälle, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autoteile und -reifen, Fernseher, Kühlgeräte etc.), die unter Umgehung der ordnungsgemäßen abfallrechtlichen Entsorgungswege illegal beseitigt oder abgelagert werden.


Lässt sich kein Verursacher ermitteln, ist für die Beseitigung wilder Müllablagerungen auf öffentlichen Flächen innerhalb von Ortschaften das Ordnungsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erste Ansprechstelle.


Für die Entsorgung ordnungswidriger Abfallablagerungen (wilder Müll) in der freien Landschaft (außerhalb der geschlossenen Bebauung) ist die untere Abfallbehörde des Landkreises Gifhorn zuständig.


Nordkreis (Stadt Wittingen, Samtgemeinden Hankensbüttel, Brome, Wesendorf, Boldecker Land und Gemeinde Sassenburg):   Herr Wegner


Südkreis (Stadt Gifhorn, Samtgemeinden Meinersen, Isenbüttel und Papenteich): Frau Gaus