Tierschauen und Tierbörsen

Die Abhaltung von Tierbörsen bedarf einer Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Um sicherzustellen, dass den Tieren keine Schmerzen und Leiden zugefügt werden, müssen daher ein verantwortlicher Leiter sowie die Räumlichkeiten in dem Antrag mitgeteilt werden. Darüber hinaus wird die Einhaltung der Bestimmungen vom Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen - kontrolliert.


An wen muss ich mich wenden?



Welche Unterlagen werden benötigt?


Erforderliche Angaben:


  • Nennung des Veranstalters
  • Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
  • Angaben zu den Tieren und Tierarten


Welche Fristen muss ich beachten?


mindestens vier Wochen vor Beginn anmelden