Die Voraussetzungen für das gewerbsmäßige Unterhalten eines Reit- oder Fahrbetriebes liegt vor, wenn mehr als ein Pferd gegen Entgelt für Reit- oder Fahrzwecke bereitgehalten wird. Das gilt auch für Reitvereine, die gegen Bezahlung auch an Nichtmitglieder ausleihen. Die Erlaubnis setzt die Sachkunde des Verantwortlichen und im Falle des Kutsch- und Planwagenfahrens die technische Sicherheit der eingesetzten Fahrzeuge voraus.