Unter der Hundeausbildung für Dritte zu Schutzzwecken ist nicht nur die gewerbsmäßige Ausbildung von Schutzhunden gemeint, sondern insgesamt die Schutzhundausbildung, wenn der ausgebildete Hund an andere Personen abgegeben wird oder die Ausbildung im Auftrage des Tierhalters erfolgt. Nicht gemeint sind Vereine, wenn die Mitglieder für eigene Zwecke Hunde ausbilden oder Tierhaltern bei der Ausbildung helfen.