Für die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis sind vielfältige Voraussetzungen zu erfüllen, die vom Aufenthaltszweck abhängig sind und daher hier nicht in ihrer Gesamtheit abgebildet werden können.
Bitte entnehmen Sie die konkreten Informationen über die einzelnen Aufenthaltstitel den direkt aufgeführten Dienstleistungen.
Für die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubis fallen Gebühren an, die sich im Einzelfall unterscheiden können.
Unterlagen:
Setzen Sie sich für eine abschließende Information mit den Mitarbeitern der Ausländerbehörde in Verbindung.