Ausländerrecht: Studium

Studenten sind Personen, die für ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder an vergleichbaren Ausbildungsstätten zugelassen sind.


Studenten benötigen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis.


Mit Ausnahme der EU-Staaten, Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika ist bereits vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einzuholen.


Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (aus dem Ausland) werden bereits im Visumverfahren durch die deutsche Auslandsvertretung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Ausländerbehörde geprüft.


Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.


Unterlagen:


In der Ausländerbehörde vor Ort werden zur Aufnahme des elektronsichen Aufenthaltstitels (eAT) im Allgemeinen folgende Unterlagen benötigt:


  • Antrag
  • gültiger Pass
  • aktuelles Passfoto 
  • Finanzierungsnachweis
  • Wohnraumnachweis des Vermieters
  • Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheinigung der Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungsstätte oder eine Bescheinigung, aus der Aufenthaltszweck, Studiendauer und Fachrichtung ersichtlich sind



Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.