Ausländerrecht: Aufenthaltskarte-EU

Familienangehörige von Unionsbürgern oder Staatsangehörigen aus Island, Liechtenstein oder Norwegen, die nicht selbst die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten besitzen, erhalten bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis-EU ausgehändigt.
Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltskarte-EU beträgt in der Regel 5 Jahre.


Ein Antrag ist hierbei nicht notwendig.


Die Anforderung von Unterlagen erfolgt abhängig vom Einzelfall.