Zu Beginn des Jahres werden im Rahmen der Weihnachtsbaumabfuhr ausschließlich "abgeschmückte Weihnachtsbäume" zufesten Terminen abholt. Andere Grünrückstände können erst zur Grünrückständesammlung bereitgelegt werden.
Die Grünrückständesammlung wird zufesten Terminen im Frühjahr und Herbst durchgeführt. Die Grünrückstände (zum Beispiel Ast- und Strauchwerk) müssen grundsätzlich zur Abfuhr mit einem verrottbaren Bindematerial (zum Beispiel Paketschnur, Jute-, Sisalband) gebündelt werden. Die in den Bündeln enthaltenen Einzeläste dürfen max. 5 cm Durchmesser haben und 1,5 m lang sein. Die Größe der Einzelbündel ist so zu wählen, dass diese durch eine Person verladen werden können.
Nicht gebündelte Materialien sowie in Säcken verpackte Gartenabfälle werden nicht mitgenommen. Diese sind über die Biomülltonne oder über den gebührenpflichtigen Kompostsack (Abholung erfolgt von November bis einschließlich März an den Abfuhrtagen der Biomülltonnen) zu entsorgen. Ebenso können auf dem Wertstoffhof in Ausbüttel oder auf der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf (ZEW) diese Abfälle kostenpflichtig angeliefert werden.
Die Abholungen sind gebührenfrei.
Selbstanlieferungen auf den Entsorgungsanlagen sind gebührenpflichtig.