Beim "Begleiteten Fahren ab 17" erhalten Jugendliche die Möglichkeit, die Fahrerlaubnisklassen B (PKW) und BE (Anhänger) bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres zu erwerben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person zu stellen.
Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden. Die Begleitperson muss den eigenen Führerschein im Rahmen der Begleitung mitführen und darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.
Voraussetzungen
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Sachlage aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr, die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird.
Die Unterlagen sind durch die Fahrschule oder persönlich nach vorherigerTerminvereinbarung abzugeben.
Achtung: Online absolvierte Erste-Hilfe-Kurse können grundsätzlich nicht anerkannt werden. Anerkannt werden nur Nachweise von Trägern, die eine anerkannte Hilfsorganisation sind, oder die eine passende Anerkennung gem. § 68 FeV vorweisen können.
Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich. Nach dem 18. Geburtstag bleibt die Prüfbescheinigung mit 17 noch 3 Monate gültig. In der Zeit kann der Inhaber ohne Begleitung fahren. Der Führerschein kann erst ab dem 18. Geburtstag abgeholt werden.