Fahrerlaubnis: Ausstellung ab 17 Jahre

Beim "Begleiteten Fahren ab 17" erhalten Jugendliche die Möglichkeit, die Fahrerlaubnisklassen B (PKW) und BE (Anhänger) bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres zu erwerben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.



Verfahrensablauf
Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person zu stellen. 
Nach bestandener Prüfung wird eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient. Diese Prüfbescheinigung ist bei allen Fahrten mitzuführen. In der Bescheinigung sind die zur Begleitung vorgesehenen Personen benannt, es darf also nicht mit beliebig vielen unterschiedlichen Begleitpersonen gefahren werden. Die Begleitperson muss den eigenen Führerschein im Rahmen der Begleitung mitführen und darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen.


Voraussetzungen


  • für Bewerber:
    • Mindestalter 17 Jahre
    • Nachweis eines ordentlichen Wohnsitzes im Inland
    • Zustimmung aller Erziehungsberechtigten 
  • für Begleitpersonen:
    • seit fünf Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis
    • Vollendung des 30. Lebensjahres
    • nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister (FAER)




Gebühren

  • 57,50€ (inkl. der ersten Begleitperson)
  • zuzüglich 5,10€ für jede weitere Begleitperson
  • 12,70€ für jede nachträgliche Eintragung einer Begleitperson


Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Sachlage aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr, die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird.




Unterlagen

Die Unterlagen sind durch die Fahrschule oder persönlich nach vorherigerTerminvereinbarung abzugeben.


  • gültiger Personalausweis/ Reisepass + Meldebescheinigung/ elektronischer Aufenthaltstitel etc.
  • original Unterschrift auf Behördenvordruck
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Antragsformular auf Teilnahme am Begleiteten Fahren mit 17 (Anlage 1 + Anlage 2)
  • Für jede Begleitperson: Kopien des Führerscheines und des Personalausweises/ Reisepasses/ elektronischen Aufenthaltstitels etc.
  • Sehtestbescheingung (Optiker oder Augenarzt, nicht älter als 2 Jahre bei Antragsstellung)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs in Erster Hilfe mit mindestens 9 Unterrichtseinheiten 


Achtung: Online absolvierte Erste-Hilfe-Kurse können grundsätzlich nicht anerkannt werden. Anerkannt werden nur Nachweise von Trägern, die eine anerkannte Hilfsorganisation sind, oder die eine passende Anerkennung gem. § 68 FeV vorweisen können.



Fristen

Eine Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich. Nach dem 18. Geburtstag bleibt die Prüfbescheinigung mit 17 noch 3 Monate gültig. In der Zeit kann der Inhaber ohne Begleitung fahren. Der Führerschein kann erst ab dem 18. Geburtstag abgeholt werden.