Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden.
Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert:
Hinweis:
Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
43,90 Euro
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Sachlage aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr, die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird.
Informationen zum biometrischen Lichtbild
§ 11 Abs. 9 i.V.m Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung(FeV)
§ 12 Abs. 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
§ 23 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
§ 24 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV)
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Der Antrag sollte spätestens acht Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.