Wer Fahrgäste im Taxi, Mietwagen, Krankenwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr, zu gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder zu Ferienzielen befördern will, benötigt neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzung
Ablegen der dafür notwendigen Prüfungen.
43,90 Euro Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
38,00 Euro Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Sachlage aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr, die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird.