Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung müssen erfüllt sein:


  • Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet
  • Geklärte und nachgewiesene Identität und Staatsangehörigkeit (in der Regel durch gültigen Heimatpass)
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
  • Straffreiheit
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (B1)
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts


Besonderheit: Für verschiedene Personengruppen bestehen Sonderregelungen


Unterlagen und Ablauf


Für die Antragsabgabe sind - individuell unterschiedliche - Unterlagen einzureichen. Damit eine individuelle Unterlagenliste erstellt werden kann, wenden Sie sich bei Interesse an einer Einbürgerung bitte an das Mail-Postfach: einbuergerung(at)gifhorn.de


Bitte übersenden Sie KEINE Unterlagen! 


Bitte geben Sie dabei unbedingt folgende Daten an:


  • Personendaten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnort usw.)


  • Welche Dokumente besitzen Sie?
    • gültiger Heimatpass?
    • Gültige Identitätskarte/ Personalausweis?
    • Geburtsurkunde?
    • Auszug Personenstandsregister?
    • Eheurkunde?


  • Gültiger Aufenthaltstitel bzw. Bescheinigung über die Freizügigkeit?
    • Wenn ja, welcher


  • Familienstand?
    • Seit wann?
    • Wo geheiratet?
    • Wo geschieden? (wie viele Vorehen?)


  • Haben Sie ohne Unterbrechung in Deutschland gelebt?
    • Wenn nein, wie lange waren Sie im Ausland und weswegen?


  • Wie sichern Sie Ihren Lebensunterhalt?
    • unselbstständige Tätigkeit (angestellt mit Arbeitsvertrag)?
      • Vollzeit?
      • Teilzeit?
      • selbstständige Tätigkeit?


  • Beziehen Sie heute öffentliche Leistungen?
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag
    • Bürgergeld
    • Leistungen vom Sozialamt


  • Haben Sie in der Vergangenheit öffentliche Leistungen bezogen?
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag
    • Bürgergeld
    • Leistungen vom Sozialamt


  • Sind Sie in der Vergangenheit Straffällig geworden?
    • Wenn ja, gab es ein Urteil/ Strafbefehl?


  • Wie haben Sie die deutsche Sprache erlernt?
    • B1?
    • C1?
    • Deutscher Schulabschluss?
      • Wenn ja, mit welcher Deutschnote?
    • Deutsches Studium?
    • Deutsche Schule besucht?
      • Wenn ja, für wie viele Jahre?
    • Deutsche Ausbildung? 


  • Haben Sie den Einbürgerungstest gemacht? (Nur zu beantworten, wenn kein deutscher Schulabschluss vorliegt)



Diese Fragen sind für jede einzelne Person zu beantworten, die die Einbürgerung wünscht. Daher bitten wir Sie, dass Sie die Fragen für jede Person von Anfang an neu beantworten.



Gebühren

Für die Einbürgerung wird eine Gebühr i.H.v. 255,00 € erhoben. Für ein minderjähriges Kind, welches im Familienverband mit eingebürgert wird, werden 51,00 € erhoben.

Rechtsgrundlage

Staatsangehörigkeitsgesetz