Gerüche können zu einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft führen. Für diesen Bereich sind Immissionsrichtwerte festgelegt. Die Geruchsimmissionen werden durch Rasterbegehungen oder Ausbreitungsrechnungen ermittelt.
Nur bei Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit kann die Verwaltung im öffentlich-rechtlichen Interesse tätig werden. Grundlage hierfür ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit den dazugehörigen Rechtsverordnungen.
Die Immissionsschutzbehörde des Landkreises Gifhorn ist für Anlagen bestimmter Wirtschaftszweige zuständig, zum Beispiel beim Baugewerbe, bei Tankstellen ohne größere Reparaturwerkstatt, bei Einzelhandelsgeschäften oder dem Gaststättengewerbe. Für andere Wirtschaftszweige ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig zuständig.
Lästige Gerüche, die durch das Ausbringen von Wirtschaftsdünger wie Gülle entstehen, sind in der Regel von der Bevölkerung hinzunehmen. Zuständig für die Überwachung der Gülleausbringung ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Bezirksstelle Braunschweig.
Hinweise zum Betrieb von Abluftreinigungsanlgen in der Gastronomie.