Innerhalb der Europäischen Union soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Deshalb müssen selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifikation nachweisen. Zusätzlich zu der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis müssen die Fahrerinnen und Fahrer für den Einstieg in den Beruf eine Grundqualifikation erwerben. Anschließend müssen die Kenntnisse und Fähigkeiten alle fünf Jahre durch Weiterbildungen auf einem aktuellen Stand gehalten werden.
Wer muss eine Grundqualifikation nachweisen?
Wie kann man die Grundqualifikation nachweisen?
Durch den erfolgreichen Abschluss
oder
oder
Wer muss die Weiterbildung nachweisen?
Alle Fahrerinnen und Fahrer, die zu gewerblichen Zwecken Personen oder Güter befördern.
Wie wird die Weiterbildung nachgewiesen?
Nach der Teilnahme am Unterricht in einer anerkannten Ausbildungsstätte, stellt diese eine Bescheinigung aus oder trägt die Teilnahme direkt im Berufskraftfahrerqualifizierungsregister ein.
ie Weiterbildung umfasst eine Ausbildungsdauer von 35 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten, die in bis zu 5 selbstständige Ausbildungseinheiten von mindestens je 7 Stunden aufgeteilt werden kann.
Wann muss die Weiterbildung nachgewiesen werden?
Die Weiterbildung muss im Abstand von 5 Jahren wiederholt werden.
Ab wann muss die Weiterbildung nachgewiesen werden?
Innerhalb von fünf Jahren nach Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation. Fahrerinnen und Fahrer, die keine Grundqualifikation erwerben müssen, weil ihr Führerschein vor den zuvor genannten Stichtagen ausgestellt wurde, können die Fünfjahresfrist unterschreiten oder um bis zu zwei Jahre überschreiten.
Wie werden die Qualifikation und die Weiterbildung dokumentiert?
Ab 23.05.2021 werden Grundqualifikationen, beschleunigte Grundqualifikationen oder Weiterbildungen in einem Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) eingetragen.
Die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ist ab sofort nicht mehr möglich.
Sofern die Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen ist, gilt dies als Nachweis der Qualifikation bis zum Ablauf der Gültigkeit Ihres Führerscheins.
Bitte beachten Sie, dass nach der neuen Rechtslage die Ausstellung von vorläufigen Dokumenten nicht mehr möglich ist.
Voraussetzungen
Bitte beantragen Sie den Fahrerqualifizierungsnachweis schriftlich oder persönlich.
Für die persönliche Antragstellung vereinbaren Sie bitte zuvor einen Termin. Diesen können Sie direkt online unter folgendem Link buchen:
https://termine-reservieren.de/termine/gifhorn/lgf/
Nach Prüfung der Unterlagen lässt die Fahrerlaubnisbehörde durch die Bundesdruckerei einen Fahrerqualifizierungsnachweis herstellen. Die Bundesdruckerei übersendet Ihnen den Fahrerqualifizierungsnachweis direkt nach Hause.
Gebühr: 32,50 € bis 44,90 €.
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Sachlage aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr, die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird.