Entsorgung von Grüngut

Die Entsorgung von Grüngut aus Privathaushalten erfolgt ausschließlich durch den öffentlichen-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis Gifhorn) und dafür im Auftrage die Zentrale Entsorgungsanlage Wesendorf (ZEW) oder das Abfallwirtschaftszentrum in Ausbüttel (AWZ). Die Anlieferung dort ist zu den Öffnungszeiten möglich. Eine Abholung zu Hause erfolgt turnusgemäß durch Fa. Remondis für die Biotonne oder saisonbedingte Grünrückständesammlung.


Es ist auch möglich, eine Eigenkompostierung anzulegen.



Falsch ist: Gartenabfälle zu verbrennen oder in der freien Natur (Wald, Wiese, Feld) zu entsorgen. Dies ist eine ordnungswidrige Handlung, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Auch wenn es sich um verrottendes Material handelt, kann die Umwelt massiv geschädigt werden. 


  • Die thermische Behandlung [verbrennen] von Abfällen ist nur in zertifizierten Anlagen zulässig. Privatgrundstücke sind keine zertifizierte Anlage.
  • Durch Überdüngung der Böden wird der Nahrstoffhaushalt gestört.
  • Gelangen nicht heimische Pflanzen (sog. Neophyten) in der Natur, können Sie die heimischen Arten verdrängen und so die Nahrungsgrundlage für unsere heimischen Tierarten nehmen.


Verstöße werden von der unteren Abfallbehörde des Landkreises Gifhorn verfolgt.  Die Bußgeldhöhe bemisst sich nach der Art und Menge. 




Gebühren

Sollte ein Bußgeldverfahren wegen rechtswidriger Müllentsorgung eingeleitet werden, ist dies für den Verursacher zusätzlich mit Verwaltungskosten verbunden.



Unterlagen

Um einen Verstoß ahnden zu können, sind folgende Angaben notwendig:


  • Tag, Uhrzeit und Ort
  • Art und Menge des rechtswidrig entsorgten Abfalls
  • Name und Anschrift des Verursachers
  • Name und Anschrift des Zeugen



Rechtsgrundlage

§ 28 KrWG