Onlinehandel - Registrierung der Versandverpackungen

Wenn Sie einen Online- und/oder Versandhandel betreiben, müssen Sie Versandverpackungen - die beim Kunden verbleiben - beim Rücknahmesystem registrieren.


Systembeteiligungspflicht



Um diese Verpackungen am System zu beteiligen müssen Händler oder Vertreiber diese bei dem entsprechenden System lizenzieren. 


Näheres erfahren Sie bei der Stifgung Zentrale Stelle Verpackungsregister: LUCID 



Die Lizenzierung ist verpflichtend. Verstöße werden vom Landkreis Gifhorn als untere Abfallbehörde mit Bußgeld geahndet. In besonders schweren Fällen, wird ein Vertriebsverbot ausgesprochen.




Gebühren

Sollte das Einschreiten der Überwachungsbehörde - Landkreis Gifhorn - erforderlich werden, ist dies mit Kosten verbunden.



Rechtsgrundlage

§ 41 Niedersächsisches Abfallgesetz regelt die Zuständigkeit des Landkreises Gifhorn als untere Abfallbehörde.