Um diese Verpackungen am System zu beteiligen müssen Händler oder Vertreiber diese bei dem entsprechenden System lizenzieren.
Näheres erfahren Sie bei der Stifgung Zentrale Stelle Verpackungsregister: LUCID
Die Lizenzierung ist verpflichtend. Verstöße werden vom Landkreis Gifhorn als untere Abfallbehörde mit Bußgeld geahndet. In besonders schweren Fällen, wird ein Vertriebsverbot ausgesprochen.
Sollte das Einschreiten der Überwachungsbehörde - Landkreis Gifhorn - erforderlich werden, ist dies mit Kosten verbunden.
§ 41 Niedersächsisches Abfallgesetz regelt die Zuständigkeit des Landkreises Gifhorn als untere Abfallbehörde.