Allgemeine Schulträgeraufgaben

Schulausstattung

Der Landkreis Gifhorn ist bestrebt, moderne und attraktive Schulstandorte vorzuhalten. Hinsichtlich der Ausstattung der einzelnen Schulen erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Schulleitungen sowie Koordinatoren, Fachgruppen und Lehrern. Ziel dabei ist es, eine fachlich bestmögliche Ausstattung im Hinblick auf Schulform, Klassenstufen und die curricularen Vorgaben zu bieten.

Gemäß § 108 Abs. 1 S. 1 NSchG haben die Schulträger die erforderlichen Schulanlagen zu errichten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und ordnungsgemäß zu unterhalten. Als öffentlicher Auftraggeber handelt der Landkreis Gifhorn auch bei der Schulausstattung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des Haushalts- und Vergaberechts. Die Ausstattung wird im Sinne der Wirtschaftlichkeit, des Wettbewerbs, der Folgekosten sowie Wiederbeschaffung produktneutral durchgeführt.

Allgemeine Schulausstattung
Neben dem offensichtlichen Bedarf an Mobiliar benötigen die Schulen eine große Bandbreite spezieller Ausstattung. Dazu gehören beispielsweise die naturwissenschaftlichen Sammlungen mit Modellen und Materialien für Experimente, Bibliotheken, Mensen, Sporthallen und Ganztagsbereiche. Darüber hinaus sind die Berufsbildenden Schulen des Landkreises den Berufsfeldern und Ausbildungsinhalten entsprechend ausgestattet.
Die Umsetzung erfolgt nah an den Arbeitsplänen der Schule und den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten. Dazu werden Gesamtkonzeptionen der Ausstattung inklusive didaktischer, profilierender und pädagogischer Belange flächendeckend eingebunden.

 

Ansprechpartnerinnen Allgemeine Schulausstattung:

Natalie Ruppel
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: natalie.ruppel(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-418

 

Kristina Stojke
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: kristina.stojke(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-474

 

Irina Rezlaw-Franzke
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: irina.rezlaw-franzke(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-483

Bilder

Medienausstattung

Medienausstattung
In Bezug auf die Medienausstattung besteht für die kreiseigenen Schulen des Landkreises schulformspezifisch ein Medienkonzept. Aufgrund des technischen Fortschritts haben sich in den vergangenen Jahren sowohl die Anforderungen an eine gute bauliche Medieninfrastruktur (Internetzugang, WLAN, HDMI, etc.) als auch die schulische Verwendung von Hardwarekomponenten gewandelt. Aus diesem Grund wird eine laufende Evaluierung des bestehenden Konzeptes vorgenommen. Dabei werden neben den technischen Neuerungen auch die pädagogischen Medienkonzepte der Schulen einbezogen. Darüber hinaus sind zukünftig zu erwartende Entwicklungen ebenso zu berücksichtigen wie die Punkte Wiederbeschaffung, Reparatur und Wartung.

Um auf technische Innovationen zu reagieren und eine bestmögliche Lösung für die Schulen zur Verfügung zu stellen, findet ein regelmäßiger kommunaler Erfahrungsaustausch statt.

 

Ansprechpartnerinnen Medienausstattung:

Anna-Lena Wintgen
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: anna-lena.wintgen(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-629

 

Ulrike Neese
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: ulrike.neese(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-419

 

Christian Gimbel
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: christian.gimbel(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-456

 

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Haushalt und Schulbudgets

Haushalt und Schulbudgets

Zur Erfüllung der Schulträgeraufgaben ist die Planung, Ausführung und Kontrolle der finanziellen Mittel erforderlich. Diese Aufgaben werden von der Haushaltssachbearbeitung wahrgenommen. Der Haushalt des Fachbereichs Schule enthält beispielsweise Mittel für die Ausstattung der kreiseigenen Schulen, die Schülerbeförderung, Sportförderung und gesetzliche Ausgleichzahlungen für die Gebietskörperschaften.

Auf Grundlage des § 111 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) werden den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Gifhorn Mittel für die schulrelevanten Sachausgaben nach § 113 NSchG bereitgestellt. Die von Vertrauen geprägte Übertragung von Kompetenzen und Verantwortung auf die jeweiligen Schulleiterinnen und Schulleiter soll die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulträger weiterhin verstärken und vertiefen. In diesem Zusammenhang werden die folgenden Instrumente genutzt:

Budgetierungsvereinbarung
Die Budgetierungsvereinbarung bildet einen Handlungsleitfaden zur Verwendung der seitens des Schulträgers bereitgestellten Mittel für Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen im Ausstattungsbereich, der Systembetreuung sowie der sonstigen laufenden Unterhaltung der Schule. Bestehend aus Zuständigkeitszuordnungen, rechtlichen Regularien, Gestaltungsspielräumen der Schulen, Schnittstellen mit der Verwaltung sowie Regularien zur Mittelverwendung bildet die Budgetierungsvereinbarung ein elementares Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Schulträger und den Schule sowie eine schulformübergreifende Standardisierung.

Standortentwicklungsgespräche
Die Standortentwicklungsgespräche thematisieren vor allem die langfristigen Angebote und Bildungszweige der Schulen. Investitionen in den Aufbau und die Infrastruktur der Schule, sowie die individuelle Entwicklung der einzelnen Standorte werden hier besprochen und weiterentwickelt.

Jahresinvestitionsgespräche
Jährlich finden mit den einzelnen Schulen Jahresinvestitionsgespräche zum investiven Schulbudget und zu geplanten Einzelmaßnahmen statt. Hierbei wird die Umsetzung der durch die Schulen eigenverantwortlich bewirtschafteten Mittel kommuniziert.
Durch die verbessere Kommunikation kann darüber hinaus die Höhe der Schulbudgets (Wiederbeschaffung, Ersatz, Ergänzung) bedarfsgerecht evaluiert und berechnet werden.

Bauunterhaltungsnachweise
In den Gesprächen zur Bauunterhaltung finden Begehungen an den verschiedenen Schulstandorten statt, wobei die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen aufgenommen werden. Die Schulen werden in diesen Gesprächen informiert, welche Maßnahmen im laufenden Jahr umgesetzt werden sowie zukünftig in Planung sind.


Ansprechpartnerin Haushalt:

Tina Jung
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: tina.jung(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-407


Ansprechpartnerin Budgetierungsvereinbarung:

Tina Jung
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: tina.jung(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-407


Kostenbeteiligung gem. § 118 NSchG

Kostenbeteiligung gem. § 118 NSchG

Die Schulträgerschaft der Schulen im Sekundarbereich I liegt im Landkreis Gifhorn bei den kreisangehörigen Gebietskörperschaften (Städte, Samtgemeinden). Der Landkreis Gifhorn hat sich gem. § 118 Nds. Schulgesetz an den Kosten, die den Schulträgern hierfür entstehen, zu beteiligen. Dieses geschieht durch Zahlung von Zuweisungen für die tatsächlich entstandenen Kosten z. B. im Bereich der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schulanlagen, des Geschäftsbedarfs der Schulen, der Schüler-Unfallversicherung, der Ausstattung der Schulen mit Einrichtungen, Lehr- und Lernmittel und deren Ersatzbeschaffung.


Ansprechpartnerin:

Anja Schölzel
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: anja.schoelzel(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-406


Sachkostenerstattung und -erhebung

Sachkostenerstattung und -erhebung

Für die Beschulung auswärtiger Schüler an seinen Berufsbildenden Schulen erhebt der Landkreis Gifhorn Sachkostenerstattungen gem. § 105 NSchG von den auswärtigen Schulträgern. Ebenso hat der Landkreis Gifhorn für seine eigenen Schüler/-innen, die auswärtige Schulen besuchen, Sachkostenerstattungen an die auswärtigen Schulträger zu leisten.


Ansprechpartner:

Nicolas Hirte
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: nicolas.hirte(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-417

 

N.N.
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: 
Telefon: 05371 82-401


Kreisschulbaukasse

Kreisschulbaukasse

Der Landkreis Gifhorn gewährt den kreisangehörigen Gebietskörperschaften gemäß § 117 NSchG für Schulbaukosten Zuwendungen aus der Kreisschulbaukasse. Es handelt sich hierbei um ein Sondervermögen, in das von allen Gebietskörperschaften und dem Landkreis regelmäßig Beiträge eingezahlt werden.


Ansprechpartnerin:

Nicole Merten
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: nicole.merten(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-405


Schulpflicht

Schulpflicht

Nach §§ 63 Abs.1 S.1, 65 Abs.1 in Verbindung mit § 64 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) besteht grundsätzlich eine 12-jährige Schulpflicht, worunter die Pflicht zum Besuch einer öffentlichen Schule zu verstehen ist.
Eine Verletzung der Schulpflicht kann mit sozialpädagogischen Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen (Zwangsgeld) oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeld) geahndet werden.  Es wird der Einzelfall geprüft.


Ansprechpartnerin:

Vanessa Mayer
6 - Schule und Sport
Ribbesbütteler Weg 4
38518 Gifhorn
E-Mail: vanessa.mayer(at)gifhorn.de
Telefon: 05371 82-640